Beitragsordnung

Beitragsordnung ab Januar 2020

  Mindestbeitrag pro Jahr zzgl. 19% Ust.
Unterkünfte  
Unterkunftsbetriebe bis 50 Betten € 120,00
Unterkunftsbetriebe 51 bis 100 Betten € 360,00
Unterkunftsbetriebe ab 101 Betten € 600,00
   
Gewerbetreibende ohne Unterkunftsbetrieb  
Gaststätten und kleinere Selbständige unter 10 Mitarbeitern € 120,00
mittelgroße Selbständige über 10 Mitarbeiter € 360,00
Werbepartnermitgliedschaft € 720,00
große selbständige Betriebe € 1.800,00
   
  Beiträge umsatzsteuerbefreit
Öffentliche Hand  
Gemeinden / Städte € 360,00
Gemeinde, Städte - PLUS Mitgliedschaft € 720,00
Landkreis € 3.600,00
   
Privatpersonen und Verbände  
Privatpersonen und Vereine / Vereinigungen € 60,00
   

Die Mitgliedsbeiträge bleiben bis zu einer durch eine ordentliche Mitgliederversammlung beschlossene Änderung wirksam.

Alle hier angegebenen Beträge verstehen sich als Kosten für jeweils ein Kalenderjahr.